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    Brunner & Partner Immobilien AG

    Nachlassregelung bei Immobilien in St. Gallen und der Ostschweiz

    Sorgfältige Unterstützung bei Nachlassplanung, Erbteilungen und geerbten Immobilien in St. Gallen und der Ostschweiz.

    Beratung anfragen

    Immobilien stellen innerhalb eines Nachlasses häufig einen wesentlichen Vermögenswert dar und führen bei Erbteilungen regelmässig zu komplexen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Fragestellungen. Eine frühzeitige und strukturierte Planung kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu schaffen.

    Ich unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer, Familien sowie Erbengemeinschaften dabei, Immobilienvermögen zu analysieren, zu bewerten und mögliche Übertragungs- oder Verwertungsszenarien zu entwickeln. Dabei werden sowohl wirtschaftliche als auch grundbuchliche und familiäre Aspekte berücksichtigt.

    Unterstützung bei Immobilien im Nachlass

    • Immobilienbewertung im Erbfall: Neutrale und marktgerechte Bewertung von Liegenschaften als Grundlage für Erbteilung, interne Übernahme, Verkauf oder steuerliche Abklärungen.
    • Beratung von Erbengemeinschaften: Unterstützung bei der Klärung möglicher Handlungsoptionen – Verkauf, Übernahme durch einzelne Erben oder gemeinsames Halten der Immobilie.
    • Übertragung zu Lebzeiten: Immobilienbezogene Beratung bei Erbvorbezug, Schenkung oder familieninternen Übertragungen – insbesondere im Hinblick auf Bewertung, Grundbuch und praktische Umsetzung.
    • Stockwerkeigentum im Nachlass: Einordnung besonderer Fragestellungen bei geerbtem Stockwerkeigentum, etwa zu Reglement, Erneuerungsfonds, gemeinschaftlichen Verpflichtungen und Verkaufsfähigkeit.
    • Verkauf einer geerbten Immobilie: Sorgfältige Begleitung beim Verkauf einer Nachlassliegenschaft – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses.

    Warum Brunner & Partner Immobilien AG?

    Immobilien im Nachlass verlangen mehr als eine reine Marktpreiseinschätzung. Oft treffen emotionale, rechtliche, finanzielle und familiäre Interessen aufeinander. Umso wichtiger ist eine neutrale, sorgfältige und fachlich fundierte Begleitung.

    Durch meine langjährige Tätigkeit auf dem Grundbuchamt, meine Ausbildung zur patentierten Grundbuchverwalterin und den Master in Real Estate Management verbinde ich Immobilienbewertung, Marktkenntnis und grundbuchliches Fachwissen. Dadurch kann ich Nachlasssituationen mit Immobilien ganzheitlich einordnen und verständlich aufzeigen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

    Häufig gestellte Fragen zur Nachlassplanung

    1. Wann sollte eine Nachlassregelung bei Immobilien vorbereitet werden?

    Idealerweise wird die Nachlassregelung frühzeitig und zu Lebzeiten vorbereitet. Gerade bei Immobilien können unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Familie, bestehende Hypotheken, steuerliche Fragen oder ungleiche Vermögensverhältnisse eine spätere Erbteilung erschweren. Eine rechtzeitige Planung schafft Transparenz und ermöglicht es, verschiedene Übertragungs- oder Verkaufsszenarien in Ruhe zu prüfen.

    2. Wie wird eine Immobilie bei einer Erbteilung bewertet?

    Für eine faire Erbteilung ist eine nachvollziehbare Einschätzung des aktuellen Marktwerts entscheidend. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz, beispielsweise die Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertmethode. Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft eine sachliche Grundlage für die weitere Aufteilung des Nachlasses und für Gespräche zwischen den Beteiligten.

    3. Was passiert, wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben?

    Unterschiedliche Interessen sind bei Immobiliennachlässen häufig. Während eine Person die Liegenschaft übernehmen möchte, bevorzugen andere möglicherweise einen Verkauf oder eine Auszahlung ihres Anteils. Eine neutrale Bewertung und die Gegenüberstellung verschiedener Szenarien können helfen, die finanziellen Auswirkungen transparent zu machen und eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten zu entwickeln.

    4. Kann eine Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen werden?

    Ja. Immobilien können beispielsweise im Rahmen einer Schenkung, eines Erbvorbezugs oder eines Verkaufs bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den familiären, finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Eine frühzeitige Planung ist deshalb empfehlenswert. Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen sollten zusätzlich entsprechende Fachpersonen beigezogen werden.

    5. Welche Fachpersonen sollten bei einer Immobiliennachlassplanung beigezogen werden?

    Je nach Ausgangslage kann die Zusammenarbeit verschiedener Fachpersonen sinnvoll sein. Dazu gehören insbesondere Immobilienbewertung und Immobilienberatung, Notariat oder Rechtsberatung sowie Steuer- und Finanzberatung. Bei Bedarf können auch Banken, Versicherungen oder weitere Spezialisten einbezogen werden. Eine koordinierte Vorgehensweise hilft dabei, wirtschaftliche, grundbuchliche, rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abzustimmen.

    Gerne bin ich für ergänzende Auskünfte zur Nachlassplanung Ihrer Immobilie da. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches und unverbindliches Gespräch.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Brunner & Partner Immobilien AG
    Oberer Graben 16
    9000 St. Gallen
    Tel. +41 76 624 88 77

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