Brunner & Partner Immobilien AG
Oberer Graben 16
9000 St. Gallen
Tel. +41 76 624 88 77
Brunner & Partner Immobilien AG
Immobilien im Nachlass – Bewertung – Beratung – Verkauf
Sorgfältige Unterstützung bei Nachlassplanung, Erbteilungen und geerbten Immobilien in St. Gallen und der Ostschweiz.
Eine Immobilie ist oft einer der wertvollsten Bestandteile eines Nachlasses – und gleichzeitig einer der anspruchsvollsten. Bei Erbteilungen, Erbengemeinschaften oder Übertragungen zu Lebzeiten stellen sich wichtige Fragen: Wie wird die Liegenschaft bewertet? Wer übernimmt sie? Soll sie verkauft werden? Und wie lassen sich spätere Konflikte möglichst vermeiden?
Ich unterstütze Sie bei immobilienbezogenen Fragen im Nachlass persönlich, diskret und mit fundierter Fachkenntnis aus Bewertung, Grundbuchpraxis und Immobilienwirtschaft. Bei Bedarf koordiniere ich die weiteren Schritte mit Notariat, Steuerberatung oder rechtlichen Fachpersonen.
Unterstützung bei Immobilien im Nachlass
- Immobilienbewertung im Erbfall: Neutrale und marktgerechte Bewertung von Liegenschaften als Grundlage für Erbteilung, interne Übernahme, Verkauf oder steuerliche Abklärungen.
- Beratung von Erbengemeinschaften: Unterstützung bei der Klärung möglicher Handlungsoptionen – Verkauf, Übernahme durch einzelne Erben oder gemeinsames Halten der Immobilie.
- Übertragung zu Lebzeiten: Immobilienbezogene Beratung bei Erbvorbezug, Schenkung oder familieninternen Übertragungen – insbesondere im Hinblick auf Bewertung, Grundbuch und praktische Umsetzung.
- Stockwerkeigentum im Nachlass: Einordnung besonderer Fragestellungen bei geerbtem Stockwerkeigentum, etwa zu Reglement, Erneuerungsfonds, gemeinschaftlichen Verpflichtungen und Verkaufsfähigkeit.
- Verkauf einer geerbten Immobilie: Sorgfältige Begleitung beim Verkauf einer Nachlassliegenschaft – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses.
Warum Brunner & Partner Immobilien AG?
Immobilien im Nachlass verlangen mehr als eine reine Marktpreiseinschätzung. Oft treffen emotionale, rechtliche, finanzielle und familiäre Interessen aufeinander. Umso wichtiger ist eine neutrale, sorgfältige und fachlich fundierte Begleitung.
Durch meine langjährige Tätigkeit auf dem Grundbuchamt, meine Ausbildung zur patentierten Grundbuchverwalterin und den Master in Real Estate Management verbinde ich Immobilienbewertung, Marktkenntnis und grundbuchliches Fachwissen. Dadurch kann ich Nachlasssituationen mit Immobilien ganzheitlich einordnen und verständlich aufzeigen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Häufig gestellte Fragen zur Nachlassplanung
1. Was bedeutet Nachlassplanung bei Immobilien?
Die Nachlassregelung bei Immobilien umfasst alle Fragen rund um die künftige Verwendung, Bewertung und Übertragung einer Liegenschaft. Ziel ist es, klare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen – beispielsweise für eine Erbteilung, eine interne Übernahme, einen Verkauf oder eine Übertragung zu Lebzeiten.
2. Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?
In der Regel bildet der aktuelle Marktwert die Grundlage. Dabei werden unter anderem Lage, Zustand, Nutzung, Ausbaupotenzial, Vergleichswerte und die aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Eine neutrale Bewertung schafft Transparenz und hilft, faire Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu treffen.
3. Was passiert mit einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft?
Eine geerbte Immobilie steht den Erbinnen und Erben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Für wichtige Entscheide – etwa Verkauf, Übernahme durch eine Person oder weitere gemeinsame Nutzung – braucht es in der Regel eine gemeinsame Lösung. Eine neutrale fachliche Einordnung kann helfen, Optionen sachlich zu beurteilen und Konflikte zu vermeiden.
4. Kann ich meine Immobilie schon zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen?
Ja, eine Übertragung zu Lebzeiten ist grundsätzlich möglich, beispielsweise als Erbvorbezug, Schenkung oder Verkauf innerhalb der Familie. Wichtig ist eine sorgfältige Planung, da Bewertung, Ausgleichspflichten, Steuern, Finanzierung und grundbuchliche Umsetzung frühzeitig geklärt werden sollten.
5. Was ist bei geerbtem Stockwerkeigentum zu beachten?
Bei geerbtem Stockwerkeigentum sind neben dem Wert der Wohnung auch die Rechte und Pflichten innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Reglement, Wertquote, Erneuerungsfonds, laufende Beschlüsse, Unterhaltsbedarf und allfällige Einschränkungen bei Nutzung oder Verkauf.
Gerne bin ich für ergänzende Auskünfte zur Nachlassplanung Ihrer Immobilie da. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches und unverbindliches Gespräch.